Kartierung von Bodendenkmälern und weiteren Archäologieflächen auf dem Gebiet der FHH; Die dargestellten Objekte sind teilweise oder zur Gänze lediglich untertägig erhalten. Ihre vollständige Ausdehnung wäre somit nur durch Ausgrabungen zu ermitteln. Die fachliche Beurteilung, ob bei Bau- oder Planvorhaben ein auf einem Flurstück eingetragenes archäologisches Objekt von Eingriffen betroffen wäre, obliegt daher allein der für die Ausübung der Bodendenkmalpflege zuständigen Stelle.