ZOLLKANAL
Das Fleet zwischen Binnen- und Oberhafen ist
seit dem 13. Jh. durch mehrere Regulierungen
für den Schiffsverkehr nutzbar gemacht worden.
Vom 13. bis 16. Jh. war das Fleet als Stadt-
graben Teil der Befestigung.
Nach dem Anschluß Hamburgs an den Deutschen
Zollverein 1888 und der Bewilligung eines
Freihafens bildete das Südufer die Grenze
zwischen Zollinland und –ausland. Der nun der
Zollabfertigung und der Binnenschiffahrt
dienende Kanal wurde vertieft, auf 45 m
erweitert und mit Kaimauern eingefasst.