EHEMALIGES HAUS DES KLOSTERVOGTES
das Fachwerkhaus des späten 18. Jhs.
war Wohn- und Dienstgebäude des Vogtes.
Dieser Vertreter des seit der Reforma-
tion säkularisierten Klosters St. Jo-
hannis nahm Polizeiaufgaben wahr.
Dem Kloster mit seinem ausgedehnten
Grundbesitz unterstand Eppendorf bis
zur Gründung der “Landherrenschaft der
Geestlande” 1830, mit der Eppendorf
unter hgb. Verwaltung geriet.
Seit 1864 befindet sich das Anwesen mit
dem gründerzeitlichen Anbau zur Straße
hin im Besitz der Familie, die den
Schlosserbetrieb führt.