Der Datenbestand wird seit dem 01.01.2019 nicht mehr fortgeführt.
Gestaltungsverordnungen nach §81 Abs. 1 Nr. 2 HBauO
Die Daten sind Teil des Datenbestands Digitales Informationssystems Planrecht (DIP), das seit dem 31.12.2018 nicht mehr fortgeführt wird. Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.