Hundeauslaufzonen für Hunde nach § 8 Hamburger HundeG
Dieser Datensatz enthält die Hundeauslaufzonen für Hunde gemäß § 8 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg.
Bei den Hundeauslaufzonen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die Hunde (mit Ausnahme der gefährlichen Hunde) im Sinne des hamburgischen Hundegesetzes nach Paragraf 8 Absatz 3 unangeleint umherlaufen können. Hundeauslaufzonen können sowohl in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen als auch außerhalb solcher Anlagen eingerichtet sein.
Links to the main resources
API information
Expert information