Nicht vollzogene Rückführungen in Hamburg
Die zuständige Behörde hat den gesetzlichen Auftrag, bestehende Ausreiseverpflichtungen durchzusetzen, sofern ihnen keine rechtlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen. Dabei wird der Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise Vorrang gegenüber einer Abschiebung eingeräumt. Alle ausreisepflichtigen Personen werden über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und Wege der Förderung beraten. Sollte der Ausreisepflicht jedoch nicht nachgekommen werden, werden die Betroffenen abgeschoben. Die Abschiebung kann jedoch aus diversen Gründen am Tag der Rückführung scheitern.
Monatliche Darstellung der Gründe warum Abschiebemaßnahmen am Tag der Rückführung nicht vollzogen werden konnten sowie deren jeweiliger Anzahl.
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