Hamburger Mietenspiegel

Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Mietenspiegelerhebung 2017 wurden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keinerlei Preisbindung unterliegen. Die Erstellung erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Die Mietwerte hängen außer von Aspekten wie der Wohnungsgröße oder der Ausstattung auch von der Einstufung der jeweiligen Wohnlage ab. Der Online-Mietenspiegel greift hierzu auf die Daten aus dem nicht-amtlichen Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2017 zurück, das auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung von Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH erstellt wurde. Die Mietenspiegel-Daten lassen sich nur richtig anwenden, wenn die "Erläuterungen zum Mietenspiegel" und die Hinweise zur "Anwendung des Mietenspiegels" genau beachtet werden.

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