Ruheinseln
- Diese Flächen sind keine Ruhigen Gebiete im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des §47d BImSchG. Da jedoch auch kleinere Flächen von der Bevölkerung genutzt werden um „Ruhe zu finden“, werden diese ergänzend gekennzeichnet.
- Allgemein zugängliche Flächen
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 65 dB(A) (jeweils betrachtet für Straßen- und Schienenverkehr)
- Gewichteter, mittlerer Tageslärmpegel LDEN < 50 dB(A) (betrachtet für Flugverkehr)
- Mindestgröße 5 ha