Rahmenvereinbarung (RV) Schule - Jugendhilfe Hamburg

RV Schule-Jugendhilfe - integrierte Angebote: Ziel von integrierten Angeboten als Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie am Unterricht der allgemeinen Schule weiter teilnehmen können. Je nach Bedarf werden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern individuell oder in kleinen Gruppen für 1-2 Jahre sozialpädagogisch in ihren Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule umgesetzt wird. RV Schule-Jugendhilfe - temporäre Lerngruppe: Ziel von temporären Lerngruppen als Kooperationsangebot zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie in eine allgemeinen Schule reintegriert werden können. Die Kinder und Jugendlichen werden in einer kleinen Gruppe von einer Lehrkraft unterrichtet und einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet. Gleichzeitig werden die Eltern in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung sowie die Begleitung und der Unterricht der Kinder und Jugendlichen ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das außerhalb der allgemeinen Schule, meist in den Räumlichkeiten eines ReBBZ umgesetzt wird.

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