Fluglärm - Siedlungsbeschränkungsbereich

Mit der Senatsdrucksache Nr. 96/1261 vom 23.09.1996 hat der Senat Regelungen zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten Bereich des Flughafens Hamburg beschlossen. Darin werden zwei Bereiche mit unterschiedlichen Ausmaßen abgegrenzt, in denen jeweils unterschiedliche planerische Anforderungen an Wohnbauflächen und ähnlich schutzbedürftige Nutzungen im Fluglärmbereich bestimmt werden. Der Senatsbeschluss zur Siedlungsbeschränkung findet keine Anwendung im Baugenehmigungsverfahren, sondern beschränkt die Möglichkeiten zur Ausweisung neuer Wohngebiete. Im Siedlungsbeschränkungsbereich 1 können planungsrechtlich bestehende Wohngebiete in enger Orientierung an den prägenden Bestand gesichert werden. Im Bereich 2 können planungsrechtlich gesicherte Wohngebiete maßvoll arrondiert werden.

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