Tagesförderstätten Hamburg

Tagesförderstätten bieten gem. § 113 i.V. mit § 81 SGB IX Menschen mit Behinderung, die kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen, eine Tagesstruktur. Die Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der "Sozialen Teilhabe" richtet sich in erster Linie an Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Es bedarf immer einer Leistungsbewilligung, um das Angebot wahrzunehmen. Die Tagesförderstätten interagieren mit dem Sozialraum.

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  • Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
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