• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_0005ebdc-dd72-4f2c-895e-66c1bca76f3f

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_0005ebdc-dd72-4f2c-895e-66c1bca76f3f
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf47-Iserbrook25-Lurup64
    xpPlanDate
    • 2020-03-27
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9c4c340-5549-4c1e-a038-ba814406a4d4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | Für die zur Erhaltung und zum Anpflanzen festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit großkronigen Laubbäumen und Sträuchern dicht zu bepflanzen und durch geeignete Zäune vor Weidetieren zu schützen.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    istAusgleich
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2000
    gegenstandWert
    • Sträucher