• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_1032d46f-5321-46d8-900c-69d0ba537fe8

    gmlId
    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_1032d46f-5321-46d8-900c-69d0ba537fe8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    gliederung1
    • (B3)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_146cfd5b-0f4f-4721-9710-95c620fc9cef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e0b5ba6d-b881-4ed2-ad63-b7c7c7ffaf6a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen - außer für Sielbauarbeiten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen - unzulässig.][§2 Nr.14.3 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Auf den mit „(B3)“ bezeichneten Flächen sind Grabenrandbiotope mit Bäumen, Sträuchern, Röhrichten und Gräsern anzulegen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]