• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_1c35a5ce-e41f-4573-ba57-4afc90bea107

    gmlId
    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_1c35a5ce-e41f-4573-ba57-4afc90bea107
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Dulsberg6-Barmbek-Sued7
    xpPlanDate
    • 2022-07-01
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_db610527-3a14-4f0f-863e-00224b2a2a5a]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind zu mindestens 75 v. H. der Fläche mit dichten, flächigen Pflanzungen aus mindestens zweimal verpflanzten Sträuchern (Höhe 80 bis 100 cm) sowie zu 10 v. H. mit dreimal verpflanzten Solitärsträuchern (Höhe 150 bis 175 cm) zu bepflanzen. Für je 1 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 15 m ist ein großkroniger Baum zu integrieren.][§2 Nr.10 | Für zu pflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Bäume sind Hochstämme, drei- bis viermal verpflanzt mit Ballen, mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Von den festgesetzten Baumstandorten entlang der Krausestraße kann um bis zu 3 m abgewichen werden, wenn die Erschließung der Grundstücke dies erfordert. Im Kronenbereich der neu zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Die mit einem Anpflanzgebot festgesetzten Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten, bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen und im Bereich der vorgesehenen Oberflächenentwässerung sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    istAusgleich
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2050
    gegenstandWert
    • BaeumeUndStraeucher