• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_2651c13a-52e5-4c19-b3cc-45c2979bca36

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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf97
    xpPlanDate
    • 2025-10-22
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6703cf6d-6d0d-4daf-95a9-89be8697ba4a]
    refTextInhalt
    • [2.19 | Die Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind flächig mit Bäumen (20 v. H.) und Sträuchern (80 v. H.) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][2.20 | Für festgesetzte Gehölzpflanzungen sind standortgerechte, heimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene
Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2050
    gegenstandWert
    • Bäume und Sträucher