• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_2858a008-3902-42d3-825d-3c1a69a281a5

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder26
    xpPlanDate
    • 2004-02-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5c5b90db-ef0b-4655-9b66-1c12dd70cf75]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen ist mit großkronigen Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Für die festgesetzten Bäume und Baumreihen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 1000
    gegenstandWert
    • Baeume