• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_2b634a56-c982-4057-9902-8f6ecff2965c

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder30
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.16.1 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden.][§2 Nr.16.2 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.16.3 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Bei Anpflanzungen von Bäumen ist jeweils eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.16.4 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Bei der Bepflanzung der Schutzwälle sowie der mit Anpflanzungsgeboten belegten Flächen sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. Sträucher zu verwenden. Es ist mindestens ein Gehölz je m² zu pflanzen.][§2 Nr.16.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender und anzupflanzender Bäume unzulässig.][§2 Nr.16.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen gilt: Für anzupflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26b1b5f7-e92a-4cd6-9fd7-c9137d3263be]
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    • [Baeume][Straeucher]