• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_469d341a-fa7d-4d65-8ec1-f8b86ccb6e89

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_469d341a-fa7d-4d65-8ec1-f8b86ccb6e89
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf107
    xpPlanDate
    • 2011-04-18
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen und die Ersatzpflanzungen der zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern entlang der westlichen, nördlichen und östlichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist ein stabiler, artenreicher, gestufter Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten. Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern entlang des Gojen- bergswegs ist eine geschlossene Baumreihe zu erhalten und zu entwickeln.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2cb4f3f0-c635-451c-99ed-81f9bc096e4b]
    rechtsstand
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    • Geplant
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    • Festsetzung
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    • BindungErhaltung
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    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]