• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_4a76ea2d-a84f-44d3-9fb6-ec3da5aa081b

    gmlId
    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_4a76ea2d-a84f-44d3-9fb6-ec3da5aa081b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt12
    xpPlanDate
    • 1994-01-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a22b45ae-84d6-40b6-832f-edbe4a3af511]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | Für Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.19 | Für Wallhecken (Knicks) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Die Knicks sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand zwischen den Einzelbäumen soll 30 m bis 40 m betragen. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Bereich der Knicks zur Anlage von Entwässerungsgräben zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2200
    gegenstandWert
    • Knick