• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_5875026d-a432-4a41-8928-df0e7183cf62

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_5875026d-a432-4a41-8928-df0e7183cf62
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder37
    xpPlanDate
    • 2002-08-27
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac8fae21-b5bb-43e6-962a-1c2a6c5c3464]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume als geschlossene Reihe in einem Abstand von maximal 10 m zueinander zu pflanzen und in einer Breite von mindestens 15 m mit Sträuchern zu unterpflanzen. Für die Baumanpflanzungen sind großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden, die eine Wuchshöhe von mindestens 20 m erreichen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Strauchanpflanzungen ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]