• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_5cbf5cc1-8679-4882-8c95-c5082afa4f3e

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_5cbf5cc1-8679-4882-8c95-c5082afa4f3e
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme12
    xpPlanDate
    • 2009-01-28
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen beziehungsweise für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist je 2 m² eine einheimische, standortgerechte Pflanze zu verwenden, 10 vom Hundert (v. H.) als Bäume und 90 v. H. als Sträucher. Die Flächen können jeweils von einer maximal 3 m breiten Zuwegung unterbrochen werden.][§2 Nr.14 | Für die anzupflanzenden beziehungsweise zu erhaltenden großkronigen Bäume beziehungsweise Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit gleichartigen Pflanzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f07e1733-5915-4d29-a9e2-f69103c3a4bd]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 3000
    massnahmeWert
    • AnpflanzungBindungErhaltung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]