• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_6c6d6ca1-809e-4a84-82b0-442a21c6b4a1

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_6c6d6ca1-809e-4a84-82b0-442a21c6b4a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt19
    xpPlanDate
    • 2006-07-11
    gliederung1
    • (a)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3dde0e1c-6933-4e1a-bb45-f4faa1dd27de]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Die mit „(a)" bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mit Waldrandgehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Für An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]