• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_6f8cd98c-0853-4b6e-8773-90a9ab73e774

    gmlId
    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_6f8cd98c-0853-4b6e-8773-90a9ab73e774
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf12
    xpPlanDate
    • 2005-03-31
    uuid
    • 639DB150-712F-4100-BB31-028A5E87E68D
    gliederung1
    • GB2
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df52cd4d-9531-439c-963d-6f6af24c0ee3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_4a794961-99e4-4d68-b900-46b09d4ea777][XPLAN_XP_PTO_8bfaa9d0-410e-4bdc-9041-f35b8c72872d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume und einheimische Sträucher zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Für Ersatzpflanzungen sind geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten zulässig. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich der festgesetzten Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf der mit „GB2" bezeichneten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die den Großbaumbestand behindernden Gehölze auszulichten und Ergänzungspflanzungen mit standorttypischen, einheimischen Baum- und Straucharten vorzunehmen. Der Knickwall ist, soweit möglich, zu ergänzen und leicht anzuhöhen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 3000
    massnahmeWert
    • AnpflanzungBindungErhaltung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]