• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_7cf11b5a-5d43-45b4-8998-a77de860653d

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_7cf11b5a-5d43-45b4-8998-a77de860653d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder26
    xpPlanDate
    • 2002-05-16
    gliederung1
    • (B2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_146cfd5b-0f4f-4721-9710-95c620fc9cef]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_50d380fe-cc4b-48fb-a405-a699ba36a870]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von Bäumen - außer für Sielbauarbeiten und wasserwirtschaftliche Maßnahmen - unzulässig.][§2 Nr.14.2 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gilt: Auf den mit „(B2)“ bezeichneten Flächen sind 15 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 85 v. H. Sträucher zu pflanzen. Je 2 m² ist eine Pflanze zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]