• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_96ae979e-679c-4536-8b38-ffbced60a9d2

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_96ae979e-679c-4536-8b38-ffbced60a9d2
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf46
    xpPlanDate
    • 2010-09-06
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Für die mit Anpflanzgebot ausgewiesenen Flächen sind 10 vom Hundert (v.H.) klein- bis mittelkronige Laubbäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. Sträucher mit einer Höhe von mindestens 1 m zu pflanzen. Dabei ist je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.8 | Groß- und mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7a90634-a386-4e1c-b29d-2affee1d5d09]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
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    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • Anpflanzung
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    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]