• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_97b1aa46-eb62-4d31-a627-fde6d9b827e8

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_97b1aa46-eb62-4d31-a627-fde6d9b827e8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn80
    xpPlanDate
    • 2019-02-27
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bbfc0f29-0882-4eef-8f54-ac5d0b0fbc6c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbe-reich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 vorzusehen. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, mit einer Höhe von mindestens 125 cm, zu verwenden.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Einzelbäumen sind großkronige, standortgerechte und ein-heimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 25 cm gemessen in 1 m Höhe zu verwenden. Sie sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    istAusgleich
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 1000
    massnahmeWert
    • BindungErhaltung
    gegenstand
    • 1000
    gegenstandWert
    • Baeume