• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_a3409277-27dc-43df-b565-d09a8872ea9b

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_a3409277-27dc-43df-b565-d09a8872ea9b
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt11
    xpPlanDate
    • 1991-04-17
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Für Anpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18cm in einer Höhe von 1m über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Die Wallhecken (Knicks) sind unter Erhaltung der Einzelbäume (sogenannte Überhälter) alle 8 bis 15 Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 bis 40 m betragen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e4c9f34c-3cf5-4a71-b5b3-c5b7f36a974d]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2200
    gegenstandWert
    • Knick