• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_bd54aa28-0069-47ae-889c-ad09c8f09e00

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_bd54aa28-0069-47ae-889c-ad09c8f09e00
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch35
    xpPlanDate
    • 2000-09-05
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind Gehölze bei Abgang so zu ersetzen, dass der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 10 vom Hundert (v.H.) Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v.H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können Grundstückszufahrten zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e160ae3-d01d-4867-842e-4dfc825a2419]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
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    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
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    • 3000
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    • AnpflanzungBindungErhaltung
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    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]