• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_cff6f8f3-c222-4dc0-8c75-fc499b98c457

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_cff6f8f3-c222-4dc0-8c75-fc499b98c457
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2022-05-30
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b648654-621c-436a-b51e-c912709ea84f]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.15 | Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern im Sondergebiet ist mit Bäumen und Sträuchern so zu bepflanzen, dass ein 5 m breiter, geschlossener und gestufter Gehölzstreifen mit durchschnittlich mindestens einem großkronigen Baum alle 10 m erhalten und entwickelt wird. Ein untergeordnetes Einengen dieses Pflanzstreifens kann bei Erhalt der eingrünenden Funktion zugunsten der Überlagerung mit anderen Funktionen des Außenraums wie etwa einer Regenwasserversickerung zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Für Strauchpflanzungen sind je 2 m² eine Pflanze, davon 10 v. H. Heister mit einer Mindesthöhe von 175 cm und 90 v. H. zweimal verpflanzte Sträucher, zu pflanzen.]
    istAusgleich
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 2050
    gegenstandWert
    • BaeumeUndStraeucher