• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_de7a5b64-0f53-4175-a5d2-a035e8dda64e

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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder24
    xpPlanDate
    • 2014-03-24
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e55e0a3c-58c4-4785-a819-3ccbb65fa3ba]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Die Sträucher müssen bei der Pflanzung eine Höhe von mindestens 0,80 m aufweisen. Es sind zwei Sträucher pro laufenden Meter zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 3000
    massnahmeWert
    • AnpflanzungBindungErhaltung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]