• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_e2e36e8b-2151-4fde-8689-5909b999c506

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland18-Harburg54
    xpPlanDate
    • 2004-12-06
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können für notwendige Grundstückszufahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. als Sträucher zu pflanzen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_44c638e4-ba50-4752-8b7a-f49ba697c5b2]
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    • AnpflanzungBindungErhaltung
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    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]