[§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 9200 der Gemarkung Wilhelmsburg sind im Bereich der umgrenzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Grundstückszufahrten und -Zugänge zulässig. Im Bereich der umgrenzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an der Ostgrenze des Flurstücks 6901 sind ein Zugang zum Karl-Arnold-Ring und ein Standplatz für Abfallbehälter zulässig.]