[§2 Nr.11 | Auf der Fläche zur Erhaltung von Knicks sind bei Abgang heimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten sind so durchzuführen, dass Charakter und Aufbau des Knicks erhalten bleiben. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen, nicht standortgerechte Gehölze sind zu ersetzen. Alle 8 bis 12 Jahre ist ein fachgerechter Rückschnitt (Auf-den-Stock-setzen) auszuführen.]