• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_f026c1bc-f025-415e-a50e-2781b9a9273f

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_f026c1bc-f025-415e-a50e-2781b9a9273f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld44
    xpPlanDate
    • 2008-09-17
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2827c614-c0ad-4214-b25d-9adaf2484d72]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.21 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, groß- und mittelkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für alle neu zu pflanzenden Bäume auf Stellplätzen ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Dabei muss die Breite des durchwurzelbaren Raumes mindestens 2 m und die Tiefe mindestens 1,5 m betragen.][§2 Nr.22 | Für die mit Anpflanzgebot ausgewiesenen Flächen sind 10 v.H. Bäume als Heister und 90 v.H. Sträucher zu pflanzen. Dabei ist für je 2 m² eine Pflanze aus der als Anlage beigefügten Liste zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 2000
    massnahmeWert
    • Anpflanzung
    gegenstand
    • 10002000
    gegenstandWert
    • [Baeume][Straeucher]