[§2 Nr.11 | Für Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken in Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken).][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Hecken und Knicks entlang der Stoltenstraße ist bei Abgang der Hainbuchenhecke eine artgleiche Ersatzpflanzung vorzunehmen.]