[§2 Nr.14 | Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dichtwachsende einheimische Gehölze zu verwenden. Es ist ein Abstand der Pflanzen in der Reihe sowie ein Abstand zwischen den Reihen von 1 m einzuhalten. Es sind 15% Bäume als Heister mit einerHöhe von mindestens 2 m und 85% als Sträucher zu pflanzen.]