[§2 Nr.14 | Für die festgesetzten Baumpflanzungen, die nach der Planzeichnung
zu erhaltenden Knicks und die in den festgesetzten
öffentlichen Parkanlagen vorhandenen Knicks
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und bei den Knicks
auch Aufsetzarbeiten für den Wall so vorzunehmen, dass deren Umfang und Charakter erhalten bleiben. Die Knicks
sind fachgerecht zu pflegen.][§2 Nr.16 | Für die mit den Nummern 12, 14 und 15 festgesetzten
Gehölzpflanzungen sind einheimische und standortgerechte
Laubholzarten zu verwenden.]