[§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Einzelbäume und flächenhaften Baumbestände sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unter dem Kronenbereich festgesetzter Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Gehölzanpflanzungen sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, im Bereich der Anpflanzungsgebote entlang der Kieler Straße von mindestens 25 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unter dem Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Auf den Flächen für die Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen an der Kieler Straße ist der Baumbestand so zu ergänzen, dass sich geschlossene großkronige Baumgruppen entwickeln.]