• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_fb77b9c0-0659-475e-87d8-b01d8f675e75

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    • Eppendorf26-Alsterdorf23
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    • [XPLAN_BP_BEREICH_e809727a-25ee-46f7-86b1-e48693cca289]
    refTextInhalt
    • [§ 2 Nr. 8 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind im Falle von Ersatzpflanzungen standortgerechte und einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, klein- und mittelkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen und zu begrünen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens dreifach verpflanzte Sträucher, Pflanzgröße mindestens 150 cm, zu verwenden. Es ist je 2 m² ein Strauch zu verwenden. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 150 cm, mit mindestens drei Pflanzen pro Meter zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • Nein
    istAusgleich
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    massnahme
    • 1000
    massnahmeWert
    • Bindung und Erhaltung
    gegenstand
    • 2050
    gegenstandWert
    • Bäume und Sträucher