[§2 Nr.17 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.19 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Knicks (Wallhecke) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzufuhren, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhalt von Einzelbäumen (sog. Überhältern) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen.]