• XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_feae39af-1a99-4cd9-b0cf-c10e5e71d99c

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    • XPLAN_BP_ANPFLANZUNGBINDUNGERHALTUNG_feae39af-1a99-4cd9-b0cf-c10e5e71d99c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt73
    xpPlanDate
    • 2015-11-13
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73212efe-497a-461c-9653-9a3d31f9cd8d]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    istAusgleich
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    massnahme
    • 1000
    massnahmeWert
    • BindungErhaltung
    gegenstand
    • 2000
    gegenstandWert
    • Straeucher