[§2 Nr.2.1 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Es ist eine Sohldichtung, Basisdichtung und Oberflächendichtung aus besonders aufbereitetem Dichtungsschlick zu bauen. Die Basisdichtung ist aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.2.2 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das anfallende Poren- und Sickerwasser ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die Vorflut einer Klärung nach dem Stand der Technik zuzuführen.][§2 Nr.2.3 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Über der oberen Schlickdichtung ist eine Sandschicht als Drainschicht und als Durchwurzelungsschutz sowie eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 zu bepflanzen.][§2 Nr.2.4 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das von dem rekultivierten Hügel anfallende Oberflächenwasser ist über das bestehende, umliegende Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.2.5 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das Auftreten von anlagebedingten Stäuben ist durch geeignete Maßnahmen wie Anfeuchten, Abdecken der Oberfläche oder Anpflanzungen zu minimieren.]