[2.27 | Die Flächen „M4“ und „M5“ für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als Biotopkomplex aus Streuobstwiese (Teilfläche „M4“) und binsen-, seggen- oder hochstaudenreichem Feucht- beziehungsweise Nassgrünland (Teilfläche „M5“) zu erhalten. Auf der Fläche dürfen kein Dünger und keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.][2.28 | Für den naturschutzfachlichen Ausgleich wird die innerhalb des Flurstücks 89 der Gemarkung Lokstedt gelegene Ökokontofläche O-012 den Flächen für Sportanlagen anteilig zugeordnet. In der flächenhaften Abgrenzung entspricht dieser zugeordnete Anteil der Maßnahmenfläche „M5“.]