XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_003e9a89-04af-4ddb-ba84-dc429ad619bd
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_003e9a89-04af-4ddb-ba84-dc429ad619bd
xpPlanName
- Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
refTextInhalt
- [§2 Nr.12 | In den drei- und viergeschossigen Wohngebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.21 | In den Wohngebieten mit drei- und viergeschossiger Bebauung sind Aufenthaltsräume in Dachgeschossen auf die zulässige Geschoßfläche anzurechnen.]
gehoertZuBP_Bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_e763797e-1e59-44af-ba91-4938d4a52616]
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besondereArtDerBaulNutzung
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