XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_00b44e79-6626-4947-830e-ddb62fab58cd
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refTextInhalt
- [§2 Nr.4 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets südlich der Großen Elbstraße gilt bei der Berechnung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse als Bezugsebene eine Höhe von 7,2 m über Normalnull. Bei der festgesetzten Geschoßfläche sind mehrgeschossig verglaste, überdachte Innenhöfe nicht anzurechnen.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vörführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die Gebäude auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Brücken zu schaffen, die an den hochwasserfreien Geesthang angebunden sind, soweit keine Aufhöhung der Großen Elbstraße auf 6,5 m über Normalnull erfolgt. Die lichte Höhe fester Brücken muß im Bereich der Großen Elbstraße mindestens 8,5 m betragen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Flachdächer und flachgeneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 30 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen.]
gehoertZuBP_Bereich
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