XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_00efc50b-ec75-41d4-a24e-eebe3e3ba159
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_00efc50b-ec75-41d4-a24e-eebe3e3ba159
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_c1534615-26f7-4b0c-b4c2-a369aebfe6f3][XPLAN_XP_PPO_bfb0d53b-308e-4ce3-bcb9-61ed2ece7ab2][XPLAN_XP_PPO_4a787ae0-b1a9-4931-b4e0-1c4659d7230e][XPLAN_XP_PPO_df0c91fc-5cf5-49e2-a6ad-1a59851015ec]
refTextInhalt
- [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten außerhalb der Erhaltungsbereiche ist je Baugrundstück eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 300 m² als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert