XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_01ac0890-b04b-4bd5-8d0e-173d80bfc28b
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe sind nur auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen am Eidelstedter Weg zulässig. Zwischen Deepenstöcken und Sorthmannweg sind Tankstellen und Lagerhallen unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen oberhalb der Dachkante von Gebäuden auf Flächen mit einer festgesetzten Gebäudehöhe unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]
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