XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_01b63c30-1ca2-4d45-8362-cf8b934150b6
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- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_01b63c30-1ca2-4d45-8362-cf8b934150b6
xpPlanName
- Allermoehe25-Billwerder21-Bergedorf87
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_b7ecee62-5bde-49c1-892f-65a8790eef86]
refTextInhalt
- [§2 Nr.12 | In den drei- und viergeschossigen Wohngebieten ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.][§2 Nr.21 | In den Wohngebieten mit drei- und viergeschossiger Bebauung sind Aufenthaltsräume in Dachgeschossen auf die zulässige Geschoßfläche anzurechnen.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert