• XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_01e5705a-6eb0-47bd-82aa-e9b90f6bc8f1

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt21
    xpPlanDate
    • 1999-09-21
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    • [XPLAN_XP_PPO_d9f618f9-508c-40ce-ac20-c5e58a431b1f][XPLAN_XP_PPO_632fa6a9-5ffa-4f89-95d3-6fe88f2cde02]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Carsten- Rehder-Straße und Palmaille/Breite Straße sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärm- abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. In den Kerngebieten südlich der Großen Elbstraße sind darüber hinaus für die zur Elbe orientierten Wohn- und Schlafräume nicht zu öffnende Schallschutzfenster oder vergleichbar wirksame bauliche Lärmschutzvorkehrungen vorzusehen.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.8 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Sägemühlenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten ist für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Es sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.]
    flaechenschluss
    • No
    GRZ
    • 0.4
    gehoertZuBP_Bereich
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