XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02053d05-324b-4b3f-a57b-e0822a3141da
gmlId
- XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_02053d05-324b-4b3f-a57b-e0822a3141da
uuid
- 8020651E-45B0-463B-AC2F-C8A808CFCFE7
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
wirdDargestelltDurch
- [XPLAN_XP_PPO_94946e8c-d313-4dee-b7a9-585bbce43cba][XPLAN_XP_PPO_acc61e2b-1d1e-4721-be5e-9df36b14bd92][XPLAN_XP_PPO_09c68503-0cc6-422a-b723-f993e229f14b][XPLAN_XP_PPO_25406fe3-f9e6-4db4-93c9-9941e2319df8][XPLAN_XP_PPO_2a17f5c6-d0f9-4c47-aea5-08947030ce70]
refTextInhalt
- [§2 Nr.3 | In den Teilgebieten „ 1 ", „2 ", „ 4" und „ 6 " der Allgemeinen Wohngebiete sind als oberste Geschosse nur Vollgeschosse zulässig.][§2 Nr.4 | In den Teilgebieten „ 2" und „4" der Allgemeinen Wohngebiete darf eine maximale Baukörperlänge von 18 m nicht überschritten werden.][§2 Nr.6 | Die auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.11 | Für die Allgemeinen Wohngebiete der Teilgebiete „1", und „2" ,"4" und"6"' wird die Oberkante Erdgeschossfußboden auf mindestens 0,3 m über Gelände festgesetzt. Das vorhandene Gelände ist für befestigte Wege, Stellplätze und Gebäudenebenflächen wie Terrassen um mindestens 0,3 m aufzuhöhen. Die Breite der Geländeaufhöhungen um die Wohngebäude kann bis zu 4 m betragen.][§2 Nr.12 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist das Oberflächenwasser zu versickern. Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen in den Allgemeinen Wohngebieten der Teilgebiete „1", „2", „4" und „6' sind als Versickerungsflächen
herzurichten; in diesen Bereichen ist eine Aufhöhung des Geländes sowie die Errichtung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen unzulässig.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert